Die Europäische Kommission hat am 22. 3. 2010 eine Empfehlung über den Status der Euro-Banknoten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel angenommen. Die Empfehlung liefert nützliche Leitlinien für viele praktische Fragen zu Zahlungen mit Euro-Banknoten und -Münzen. Die wichtigsten Leitprinzipien sind: die verpflichtende Annahme von Banknoten und Münzen, die Annahme zum vollen Nennwert und die Entlastung von Zahlungsverpflichtungen als begrifflicher Kern des gesetzlichen Zahlungsmittels; die Annahme von Barzahlungen als Regel (Ausnahme nur aus Gründen im Zusammenhang mit dem Grundsatz von Treu und Glauben, z. B. wenn der Einzelhändler über zu wenig Wechselgeld verfügt); die Annahme von Banknoten mit hoher Stückelung ebenfalls als Regelfall; keine Aufschläge bei Barzahlungen; keine neuen Rundungsregeln in Bezug auf die nächsten fünf Cent.