Trotz ständiger gegenteiliger Rechtsprechung des UFS verweigerten die Finanzämter immer wieder die Auszahlung von Familienbeihilfe an junge ausländische Eltern, die sich in Österreich „nur“ zu Ausbildungszwecken aufhielten. Dieser Praxis erteilte nun der VwGH in mehreren Fällen (
VwGH 28. 10. 2009, 2008/15/0325;
18. 11. 2009, 2008/13/0218;
27. 1. 2010, 2009/16/0114) eine klare Abfuhr und machte unmissverständlich klar, dass der bloße Aufenthalt von Ausländern zu Ausbildungszwecken in Österreich nicht per se dagegen spricht, dass sich auch deren Mittelpunkt der Lebensinteressen hier befindet. Lesen Sie mehr dazu in einem
Beitrag von Mag. Erich Schwaiger in SWK-Heft 9/2010.