Bei Betriebsübergängen stellt sich in der Praxis nicht selten die Frage, wie sich eine geänderte Normalarbeitszeit des Erwerberkollektivvertrages auf das Entgelt auswirkt und welche Gestaltungsmöglichkeiten es diesbezüglich für den Erwerber gibt. Ein
Beitrag von Mag. Ernst Geiger in der März-Ausgabe der ASoK möchte die derzeit geltenden Regelungen und Literaturmeinungen zusammenfassen und anhand dieser einen möglichen Lösungsansatz aufzeigen. Er kommt dabei zum Ergebnis, dass bei bisheriger kollektivvertraglicher Entlohnung das Entgelt an die neue kollektivvertragliche Arbeitszeit anzupassen ist.