Die Anzahl der Fälle mit Gemeinschaftsrechtsbezug nimmt kontinuierlich zu. Um die sich daraus ergebenden Herausforderungen bewältigen zu können, ist es notwendig – über die Kenntnis der nationalen Auslegungsmethoden hinaus –, zunächst klarzulegen, wann der nationale Richter innerstaatliche Normen unter Miteinbeziehung des Gemeinschaftsrechts auslegen muss und unter welchen Umständen eine Vorlage an den EuGH erfolgen kann. Im
Schwerpunktbeitrag der Märzausgabe des UFSjournals erläutert Mag. Marco Laudacher vom UFS Linz sodann zum besseren Verständnis der EuGH-Entscheidungen und der von den nationalen Rechtsfindungsmethoden beträchtlich abweichenden Kriterien im Gemeinschaftsrecht die Auslegungstechnik des EuGH.