Mit der
Kundmachung der Bundesministerin für Justiz über die Änderung der Richtwerte nach dem Richtwertgesetz, BGBl. II Nr. 93/2010, ausgegeben am 23. 3. 2010, sind die Richtwertsätze verlautbart worden, die mietrechtlich ab 1. 4. 2010 gelten und die Basis für die Sachbezugsbewertung für Wohnraum ab 2011 bilden.