Eine sog. Bildungskarenz gibt Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich im Rahmen ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses karenzieren zu lassen, um sich weiterzubilden. Die Zahl jener Personen, die Bildungskarenz in Anspruch nehmen, ist laut Auskunft des Sozialministeriums in den letzten Monaten stark gestiegen. Waren im Jahr 2009 nach den vorläufigen Zahlen im Schnitt 4.972 Arbeitnehmer in Bildungskarenz, so waren es im Februar 2010 nach den vorläufigen Zahlen bereits 7.063. Während der Bildungskarenz kann Weiterbildungsgeld bezogen werden. Die Höhe des Weiterbildungsgeldes entspricht dem Arbeitslosengeld, mindestens jedoch 14,53 Euro täglich, was der Höhe des Kinderbetreuungsgeldes entspricht. Auf Bildungskarenz besteht kein Rechtsanspruch, sie muss demgemäß zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich festgelegt werden. Sie kann in der Dauer von zwei Monaten bis zu einem Jahr vereinbart werden, sofern das Arbeitsverhältnis ununterbrochen sechs Monate gedauert hat. Eine neuerliche Bildungskarenz kann frühestens nach dem Ablauf von vier Jahren ab dem Antritt der letzten Bildungskarenz (Rahmenfrist) vereinbart werden.