Der Text der Regierungsvorlage zur bedarfsorientierten Mindestsicherung ist nun auf der Parlamentshomepage allgemein zugänglich (
628 BlgNR 24. GP). Wie berichtet, möchten die Koalitionsparteien damit eine bereits im Regierungsprogramm vereinbarte sozialpolitische Maßnahme rechtlich umzusetzen. Der vorliegende Gesetzentwurf betrifft das Arbeitslosenversicherungsrecht und zielt im Wesentlichen darauf ab, Bezieher von Notstandshilfe besserzustellen. So soll etwa der bisher nur Beziehern von Arbeitslosengeld gewährte Ergänzungsbetrag bei niedriger Versicherungsleistung künftig auch Notstandshilfebeziehern zuerkannt werden. Außerdem ist es vorgesehen, das Einkommen des Partners beim Notstandshilfebezug nur insoweit anzurechnen, als dadurch das Haushaltseinkommen nicht unter die Höhe des geltenden Ausgleichszulagenrichtsatzes für Ehepaare (derzeit 1.175,45 Euro brutto) sinkt. Erhöht wird laut Gesetzentwurf auch der Kinderzuschlag für Pensionsbezieher, die eine Ausgleichszulage erhalten. In Kraft treten sollen die gesetzlichen Adaptierungen im Bereich der Notstandshilfe mit 1. 9. 2010. Die Mehrkosten dafür werden von der Regierung auf rund 107 Mio. Euro jährlich geschätzt.