Die
Regierungsvorlage zur Änderung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (RV 774 BlgNR 24. GP) sieht unter anderem Adaptierungen im Urlaubsrecht, etwa was die Anwartschaft sowie den Entfall der „Samstagfeiertagsregelung“ betrifft, die Auszahlung der ersatzweisen Winterfeiertagsvergütung an den Arbeitnehmer auch ohne Antragstellung und die Herausnahme von Doppellehrlingen Spengler/Dachdecker aus dem Geltungsbereich des Gesetzes vor. Zudem sollen die Informationspflichten der Arbeitgeber gegenüber der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse erweitert werden, um Sozialbetrug zu erschweren.