Das Bundeseinigungsamt hat am 21. 6. 2010 den Kollektivvertrag des Roten Kreuzes Österreich für alle qualifizierten Rettungs- und Krankentransportdienste in Österreich gesatzt. Durch die Erklärung zur Satzung wird den Bestimmungen eines Kollektivvertrages auch außerhalb seines räumlichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereiches für den kollektivvertraglich erfassten im Wesentlichen gleichartige Arbeitsverhältnisse rechtsverbindliche Wirkung zuerkannt (vgl. im Einzelnen §§ 18 ff. ArbVG).