Bisherige Erfahrungen aus der Judikatur zeigen, dass strenge Anforderungen an den Nachweis der Fremdüblichkeit von Verrechnungspreisen gestellt werden. Dies gilt seit dem VwGH-Erkenntnis vom 20. 10. 2009,2006/13/0116, bzw. der UFS-Entscheidung vom 28. 4. 2010, RV/3837-W/09, nicht nur für Abgabenpflichtige, sondern ebenso für die Abgabenbehörde. Es wird daher für Abgabepflichtige immer bedeutender, eine angemessene Dokumentation der Verrechnungspreise vorweisen zu können. Vorhandene Dokumentation muss von der Abgabenbehörde durch qualifizierte Gegenbeweise widerlegt werden, um in weiterer Folge eine Verrechnungspreisanpassung rechtfertigen zu können. Mehr dazu in einem
Beitrag von Doris Bramo-Hackel und Cornelia Groß in der Juli-Ausgabe der SWI.