Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger weist in einer Aussendung darauf hin, dass mit dem parlamentarischen Beschluss zur Einführung der Mindestsicherung und zur Einbeziehung in die gesetzliche Krankenversicherung nun auch rund 17.000 Sozialhilfeempfänger eine e-card erhalten werden und damit zu einem Vertragsarzt ihrer Wahl gehen können. Diese Personen waren – weil nicht per Gesetz krankenversichert – bisher vom e-card-System ausgenommen und mussten daher mit einem „Krankenhilfeschein“ zum Arzt gehen. Die neuen Regelungen treten mit 1. 9. 2010 in Kraft. Die Empfänger der Mindestsicherung werden laut Hauptverband noch im August 2010 ihre e-card per Post erhalten, sofern sie eine solche nicht schon haben.