Aufgrund der vielen und unterschiedlich zu behandelnden Entgeltansprüche gestaltet sich die Lohnverrechnung bei Hausbesorgern, für die noch die alte Rechtslage gilt, besonders kompliziert. Fehler finden nicht nur beim Dienstgeber und Dienstnehmer, sondern auch in der Weiterverrechnung an Mieter und Wohnungseigentümer ihren Niederschlag. Das Hausbesorgergesetz ist zwar auf Dienstverhältnisse, die nach dem 30. 6. 2000 neu abgeschlossen werden, nicht mehr anzuwenden, es ist jedoch noch für rund 10.000 „alte“ Hausbesorgerverhältnisse relevant. Ein
Gastbeitrag von Ilse Forstner in der Juli-Ausgabe der PV-Info liefert anhand von Beispielen – mit Schwerpunkt Urlaubszahlungen – wertvolle Hinweise, die lohnverrechnungstechnisch die laufenden Arbeiten bei der Abrechnung von Hausbesorgern nach der alten Rechtslage für die Praxis erleichtern.