Das BMASK hat den
Entwurf zu einem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz zur Begutachtung versandt. Lohn- und Sozialdumping ist eine sozialpolitisch unerwünschte Erscheinung, die nicht nur Arbeitnehmern das ihnen zustehende Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistung vorenthält, sondern auch den fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen untergräbt. Gerade im Zuge der anstehenden Öffnung des Arbeitsmarktes für osteuropäische EU-Bürger kann es zu einer Verstärkung dieses negativen Phänomens kommen. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf werden dementsprechend Maßnahmen gesetzt, wie etwa die Kontrolle des kollektivvertraglichen Mindestentgelts und die Sanktionierung der Unterentlohnung durch den Arbeitgeber mit einer Verwaltungsstrafe von 5.000 bis 50.000 Euro (im Wiederholungsfall 10.000 bis 100.000 Euro). Handelt es sich um entsandte Arbeitnehmer ist weiter die KIAB als Kontrollbehörde vorgesehen. Die Kontrollmaßnahmen sollen sofort mit dem Auslaufen der für Arbeitnehmer aus den neuen EU-Staaten bestehenden Übergangsfrist mit 30. 4. 2011 wirksam sein. In Summe kann nach Berechnungen des BMASK durch die geplanten Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping ein volkswirtschaftlicher Schaden von rund 445 Mio. Euro vermieden werden.