In einem interessanten Fall hat der Generalanwalt Jääskinen in seinen Schlussanträgen vom 15. 4. 2010 in der Rs. C-581/08, EMI Group Ltd, zu der umsatzsteuerlichen Behandlung von verschenkten CDs Stellung genommen. Obwohl die Empfänger Journalisten, DJs etc. sind, vertritt er die Ansicht, dass es sich bei den Geschenken um Warenmuster handelt, die indirekt den Verkauf fördern sollen. Daher unterliegen diese nicht der Eigenverbrauchsbesteuerung. Weiters vertritt er die Ansicht, dass eine Jahres-Wertgrenze für solche Wertabgaben richtlinienwidrig ist. Mehr dazu in einem
Beitrag von Mag. Rupert Wiesinger und Georg Friedrich in der Juli-Ausgabe der SWI.