Nach Berechnung des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger ergeben sich für das Jahr 2011 voraussichtlich – die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten – folgende Sozialversicherungswerte:
- Aufwertungszahl: 1,021.
- Geringfügigkeitsgrenze täglich: 28,72 Euro.
- Geringfügigkeitsgrenze monatlich: 374,02 Euro.
- Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe: 561,03 Euro.
- Höchstbeitragsgrundlage täglich: 140 Euro.
- Höchstbeitragsgrundlage monatlich: 4.200 Euro.
- Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen (echte und freie Dienstnehmer): 8.400 Euro.
- Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung: 4.900 Euro.