Das Sozialministerium hat den Entwurf zu einer Änderung des Schauspielergesetzes zur Begutachtung verschickt, welche mit Jahresanfang 2011 in Kraft treten soll. Das bislang geltende Gesetz war – wie berichtet – ob anstößiger, sexistischer sowie absurder Regelungsinhalte zuletzt heftiger Kritik ausgesetzt (vgl.
Marhold, ASoK 2009, 7). Die Neuregelung soll nach dem Willen des Ministeriums einen wichtigen Schritt zur sozialen Absicherung von Künstlern in Österreich bringen und für die notwendige Modernisierung veralteter Bestimmungen sorgen. So soll es etwa das Kündigungsrecht einer Arbeitnehmerin auf Verlangen ihres Ehemanns nicht mehr geben. Bei befristeten Bühnenverträgen musste bisher der Arbeitnehmer einen Antrag auf Verlängerung des befristeten Vertrages stellen, nach der Neuregelung ist der Arbeitgeber verpflichtet, zu melden, dass er den Vertrag nicht verlängert. Die Novelle sieht außerdem eine Anpassung an das allgemeine Urlaubsrecht vor. So soll klargestellt werden, dass der Urlaub in den ersten sechs Monaten des ersten Arbeitsjahres aliquot und nach sechs Monaten in voller Höhe entsteht. Bisher gebührt Urlaub erst nach einem halben Jahr Dauer des Dienstverhältnisses.