Die Änderung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (siehe dazu bereits
PV-Info-News vom 22. 6. 2010), mit der Adaptierungen im Urlaubsrecht, die Auszahlung der ersatzweisen Winterfeiertagsvergütung an den Arbeitnehmer auch ohne Antragstellung, die Herausnahme von Doppellehrlingen Spengler/Dachdecker aus dem Geltungsbereich des BUAG und erweiterte Informationspflichten der Arbeitgeber gegenüber der BUAK umgesetzt wurden, ist in BGBl. I Nr. 59/2010, ausgegeben am 27. 7. 2010, kundgemacht worden.