Das neue
Formular A 1 (Bescheinigung der Sozialversicherungszuständigkeit), das sowohl das Formular E 101 als auch das Formular E 102 ablöst, ist nunmehr auch in deutscher Version verfügbar. Die entsprechenden Sachverhalte, also z. B. Entsendung (3.1 Entsandte/r Arbeitnehmer/in), mehrfache Erwerbstätigkeit (3.2. Arbeitnehmer/in arbeitet in zwei oder mehr Staaten), Ausnahmegenehmigung i. S. d. Art. 16 der VO (EG) 883/2004 (3.10. Ausnahmevereinbarung), auf deren Basis der Herkunftsstaat (weiterhin) sozialversicherungszuständig ist, sind auf Seite 2 des Formulars anzugeben.