Mit der unter dem Schlagwort „Bekämpfung der Armutsgefährdung“ firmierenden Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung wurde ein vordringliches Anliegen der österreichischen Sozialpolitik verwirklicht. Diese Neuregelung löst die bis dahin bestehende Sozialhilfe ab. Ihre Implementierung in die Rechtsordnung erfordert aber nicht nur eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, sondern auch die Schaffung landesgesetzlicher Regelungen sowie die Adaptierung bundesgesetzlicher Bestimmungen. Dr. Andreas Gerhartl stellt die Neuerungen im Überblick in einem
Beitrag in der Augustausgabe der ASoK dar.