In der Praxis besteht immer die Gefahr, dass im Zuge einer gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben Prüfungsfeststellungen betreffend die unrichtige Beurteilung von „echten“ Dienstverhältnissen, freien Dienstverträgen oder Werkverträgen vorgenommen werden. Die Frage, ob ein „echter“ Dienstvertrag, ein „freier“ Dienstvertrag oder ein Werkvertrag vorliegt, wird aufgrund der Vereinbarungen und der tatsächlichen Handhabung der vertraglichen Beziehung geprüft. Im umfangreichen
Schwerpunkt der Augustausgabe der PV-Info widmen sich gleich fünf Beiträge dieser Abgrenzung aus verschiedenen Perspektiven – Finanzverwaltung, Sozialversicherung und Rechtsprechung.