Die Bundesregierung hat dem Nationalrat ein Abkommen mit Montenegro über soziale Sicherheit zur Genehmigung vorgelegt (
865 BlgNR 24. GP). Wie aus den Erläuterungen hervorgeht, wurde bislang für den Bereich der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung das Abkommen zwischen Österreich und der Bundesrepublik Jugoslawien, BGBl. III Nr. 100/2002, pragmatisch weiter angewendet. Mit dem neuen Abkommen ändert sich an den bisherigen Bestimmungen inhaltlich im Wesentlichen nichts, lediglich in einzelnen Punkten, etwa in Bezug auf Datenschutzregelungen und die Versicherungspflicht für diplomatisches Personal, werden Anpassungen an analoge jüngere Abkommen mit anderen Ländern vorgenommen. Hinsichtlich von Abkommen über soziale Sicherheit mit Drittstaaten stehen keine europarechtlichen Vorschriften in Kraft, sodass die Mitgliedstaaten einen diesbezüglichen Gestaltungsspielraum haben. Das vorliegende Abkommen entspricht aber den in diesem Bereich maßgebenden Grundsätzen der Verordnung (EG) Nr. 883/2004.