Einem Berufsgeheimnis unterliegende Abgabepflichtige befinden sich in einem Dilemma, denn einerseits besteht im Abgabenverfahren auch für sie eine umfassende Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, andererseits statuiert das Berufsgeheimnis die Pflicht zur Verschwiegenheit. In einem
Beitrag in SWK-Heft 23/24/ 2010 zeigt HR Dr. Maria Joklik-Fürst, Teamleiterin der Großbetriebsprüfung, Lösungsansätze auf, wie beiden gesetzlichen Verpflichtungen bestmöglich entsprochen werden kann.