Bei der diesjährigen Novellierung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG), BGBl. I Nr. 59/2010, ausgegeben am 27. 7. 2010, liegt das Hauptaugenmerk vor allem auf der Angleichung des Urlaubssystems des BUAG an das allgemeine Urlaubsrecht. In einem Beitrag in der in Kürze erscheinenden Septemberausgabe der PV-Info stellt Rudolf Grafeneder, Spezialist für die Personalverrechnung im Baugewerbe, alle Neuerungen im Detail (so z. B. die Umstellung des Urlaubsjahres auf das Kalenderjahr) vor.