Die FinStrG-Novelle 2010 und das Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 haben am 24. 8. 2010 den Ministerrat passiert. Allerdings bleiben noch einige Punkte offen, die laut Protokoll-Anmerkungen noch im Parlament besprochen und dann über Abänderungs- bzw. Entschließungsanträge in die beiden Gesetze eingebracht werden sollen. Unter anderem geht es dabei um die abgabenrechtlich korrekte Erfassung, Besteuerung und Kontrolle von Spekulationseinkünften sowie um Details zur Auftraggeberhaftung und Fragen von Stundungs- und Aussetzungszinsen.
Mit dem Paket soll Steuerhinterziehung effizienter bekämpft werden, man will auch die Steuerflucht stoppen, die organisierte Schattenwirtschaft austrocknen und Sozialmissbrauch unterbinden. Für die geplante Finanzpolizei sollen schon bestehende Einheiten zusammengeführt, aber auch die Zahl der Mitarbeiter aufgestockt werden.