Das Formular L 1, gültig für die Arbeitnehmerveranlagung 2009, wurde sozusagen „generalüberholt“: Der Aufbau ist gegenüber dem Formular 2008 klarer strukturiert, nummeriert und weitgehend dem Format des Formulars E 1 (Einkommensteuererklärung) angepasst. Zudem wurde es um die Beilagen L 1i (Beilage bei grenzüberschreitenden Einkünften) – diese Einkünfte waren im Formular 2008 erstmals gesondert auszuweisen und sind nunmehr (offenbar aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit) bei Bedarf in einer eigenen Beilage anzuführen – und L 1k (Beilage zur Berücksichtigung eines Kinderfreibetrags, eines Unterhaltsabsetzbetrags, einer außergewöhnlichen Belastung für Kinder oder zur Nachversteuerung des Arbeitgeberzuschusses für Kinderbetreuung) ergänzt. In einem Beitrag der in Kürze erscheinenden Septemberausgabe der PV-Info gibt Mag. Petra Vrignaud Praxistipps zum Ausfüllen des neuen Formulars.