Die deutsche Bundesregierung hat sich vergangene Woche auf den Entwurf eines sog. Restrukturierungsgesetzes geeinigt. Das Gesetz sieht unter anderem vor, Banken in Zukunft stärker an der Bewältigung von Krisensituationen zu beteiligen. Hierzu wird ein Fonds eingerichtet, in den alle Kreditinstitute in Deutschland – abhängig vom Geschäftsvolumen, der Größe und Vernetzung des jeweiligen Instituts – eine jährliche Bankenabgabe leisten. Der Fonds untersteht der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung. Er kann bei einem drohenden Zusammenbruch einer systemrelevanten Bank eine staatliche Brückenbank gründen. Im Krisenfall sollen diese Mittel des Fonds eingesetzt werden, um Geschäftsteile einer systemrelevanten Bank zu stabilisieren, die auf eine Brückenbank ausgegliedert wurden. Die Beiträge der Banken sollen so bemessen sein, dass sie für die Kosten der Abwicklungs- und Restrukturierungsmaßnahmen ausreichen. Außerdem sollen damit die Kosten der Finanzmarktstabilisierungsanstalt gedeckt werden. Für den Fonds werden Jahresbeiträge und bei außerordentlichem Bedarf Sonderbeiträge erhoben. Das Nähere wird eine Verordnung der Bundesregierung regeln. Reichen auch diese Sonderbeiträge nicht aus, kann der Bund für den Restrukturierungsfonds einen Kredit aufnehmen, der von den Banken zurückzuführen ist.