Bei Aufwendungen, die sowohl betrieblich bzw. beruflich als auch privat veranlasst sind, ist die Frage der Abzugsfähigkeit an sich als auch die des Umfangs der steuerlichen Berücksichtigungsmöglichkeit zwischen Steuerpflichtigem und Finanzverwaltung oft strittig. Der deutsche Bundesfinanzhof hat sich mit dieser Frage in einem vieldiskutierten Beschluss (Beschluss des Großen Senats vom 21. 9. 2009, GrS 1/06) jüngst intensiv auseinandergesetzt. Darauf basierend hat das deutsche Finanzministerium nun seine diesbezügliche Rechtsansicht kundgetan (BMF-Schreiben vom 6. 7. 2010, IV C 3 - S 2227/07/100003:002). Mehr dazu in einem
Beitrag von Mag. Bernhard Renner in der September-Ausgabe der SWI.