Die Kollektivverträge für Arbeiter bzw. für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie sehen seit dem diesjährigen Abschluss für Lehrlinge bei positiver Absolvierung des Praxistests zur Mitte der Lehrzeit und der Lehrabschlussprüfung mit ausgezeichnetem oder gutem Erfolg eine Prämie vor. In einem
Beitrag in der Septemberausgabe der PV-Info geht Mag. Christa Kocher der Frage nach, wie solche Prämien sozialversicherungsrechtlich zu behandlen sind, und kommt, gestützt auf die Rechtsauffassung der Gebietskrankenkasse, zu folgendem Schluss: Beitragsfrei sind diese Prämien nicht.