Österreich ist mit Einführung von Advance Ruling ab 1. 1. 2011 dem Beispiel vieler europäischer Staaten gefolgt und hat die Möglichkeit geschaffen, gegen Entrichtung eines Verwaltungskostenbeitrags antragsgebundene Rechtsauskünfte für noch nicht verwirklichte Sachverhalte in den Bereichen Umgründungen, Gruppenbesteuerung und Verrechnungspreise vom Finanzamt zu erlangen. Diese Rechtsauskünfte sind verbindlich und ergehen in Bescheidform. Dadurch wird die Rechtssicherheit und damit auch die Planungssicherheit in diesen drei wirtschaftlich äußerst bedeutsamen Bereichen erhöht, ohne aber bisher bestehende Ansprüche auf kostenlose Rechtsauskünfte einzuschränken. In einem Beitrag in SWK-Heft 26 erläutert Dr. Birgitt U. Koran die neue Regelung.