Ein von der Regierung vorgelegter Gesetzentwurf zu einem KünstlerInnensozialversicherungs-Strukturgesetz (KSV-SG) sieht die Einrichtung eines Servicezentrums für Künstler bei der SVA vor (
RV 876 BlgNR 24. GP). Die Kunstschaffenden sollen dort besser über die für sie geltenden sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen informiert werden, um die Einhaltung von Pflichten und die Inanspruchnahme von Rechten zu erleichtern. Gleichzeitig wird Künstlern in Hinkunft die Möglichkeit eingeräumt, ihre selbständige künstlerische Erwerbstätigkeit ruhend zu stellen. Damit soll ein bestehendes Hindernis für den Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beseitigt werden. Begründet wird die Gesetzesvorlage mit der häufig prekären Arbeitssituation von Künstlern, die durch atypische Arbeits- und Erwerbsformen, Diskontinuität im Einkommen und der Erwerbsform, Mehrfachbeschäftigungen, kurzfristige und wechselnde Arbeitsverhältnisse sowie Leih- und Teilzeitarbeit gekennzeichnet ist. Daraus würden mannigfache Probleme resultieren, etwa bezüglich der Abgrenzung zwischen Selbständigkeit und Unselbständigkeit sowie der Geltung unterschiedlicher Beitragssätze und Beitragsgrenzen, heißt es in den Erläuterungen.