Ein Mietvertrag, dem zufolge die Mieter (die Eltern der Berufungswerberin) eine unverzinsliche Kaution in Höhe der zehnfachen Jahresmiete zu entrichten haben, die für die Errichtung des Mietobjekts verwendet wird, ist nicht als fremdüblich anzusehen (UFS 18. 6. 2010, RV/3397-W/09).