Die deutsche Bundesregierung hat die Einführung einer Luftverkehrsabgabe beschlossen. Nach dem Regierungsentwurf zum Haushaltsbegleitgesetz 2011 fallen alle nach dem 1. 9. 2010 abgeschlossenen Verträge mit einem Abflugdatum nach dem 31. 12. 2010 unter die Besteuerung. Ab dem 1.1. 2011 wird demnach auf sämtliche Flüge, die in Deutschland starten, die Luftverkehrsteuer erhoben. Die konkrete Steuerhöhe hängt dabei von der Entfernung des endgültigen Reiseziels ab. Bei Flügen bis zu 2.500 Kilometern wird pro Fluggast eine Steuer in Höhe von 8 € fällig, bei Flügen bis zu 6.000 Kilometern in Höhe von 25 € und bei darüber hinausgehenden Flügen in Höhe von 45 €. Grundsätzlich wird die Steuer auf alle Abflüge gewerblicher Luftfahrtunternehmen erhoben. Ausnahmen gibt es jedoch für Fluggäste, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch Flüge zu rein hoheitlichen, militärischen oder medizinischen Zwecken sind von der Besteuerung ausgenommen. Gleiches soll teilweise für den Nahflugverkehr mit Inseln ohne Festlandanschluss gelten, sofern es sich bei den Fluggästen um Inselbewohner handelt. Als Steuerschuldner für die Luftverkehrsteuer sieht der Regierungsentwurf zum Haushaltsbegleitgesetz 2011 die einzelnen Fluggesellschaften bzw. Luftfahrtunternehmen vor.