Scheidet ein Kommanditist aus der KG aus und wird dessen Mitunternehmeranteil nicht auf einen neuen oder verbleibenden Gesellschafter übertragen, so geht dessen Kapitalanteil unter; gleichzeitig vermindert sich das Einlagevolumen der KG. Da sämtliche Anteile zusammen stets 100 % ausmachen, erfolgt lediglich eine prozentuelle Erhöhung der – betragsmäßig unverändert gebliebenen – Anteile der übrigen Gesellschafter. Diese „Anwachsung“ bewirkt auf Seiten der verbliebenen Gesellschafter keinen entgeltlichen Erwerb (UFS 30. 6. 2010, RV/0628-G/09). Lesen Sie mehr dazu in einem
Beitrag von Mag. Roland Setina, UFS Graz, in der Septemberausgabe des UFSjournals.