Am 22. 9. 2010 hat die deutsche Regierung das Reformpaket zur Eindämmung des Defizits der gesetzliche Krankenversicherung (für 2011 wurden 11. Mrd. Euro prognostiziert) beschlossen. Die Kassenbeiträge steigen per 1. 1. 2011 von 14,9 auf 15,5 %, den gleichen Wert wie vor Wirtschaftskrise und Konjunkturpaket. Der Arbeitgeberbeitrag wird bei 7,3 % eingefroren. Künftige Kostensteigerungen übernimmt allein der Versicherte über Zusatzbeiträge. Deren bisherige Deckelung bei einem Prozent des Bruttoeinkommens entfällt. Zur Abfederung unbilliger Härten greift ab 2 % ein Sozialausgleich.