In etlichen größeren Betrieben, die eine erhebliche Anzahl von Arbeitnehmern beschäftigen, besteht kein Betriebsrat. In solchen Fällen wird manchmal dem jeweiligen Arbeitgeber vorgehalten, dass er für die Errichtung eines Betriebsrats zu sorgen habe. Tatsächlich gibt es aber im österreichischen Betriebsverfassungsrecht keine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Errichtung eines Betriebsrats oder zur Förderung eines Betriebsrats. In einem
Beitrag in der September-Ausgabe der ASoK erläutert Dr. Thomas Rauch die diesbezügliche Rechtslage.