Nach Informationen aus dem BMF haben sich die Mitgliedstaaten der EU politisch geeinigt, dass die Frist für Mehrwertsteuererstattungen in der EU für Anträge betreffend das Jahr 2009 noch bis 31. 3. 2011 verlängert wird. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass das elektronische Verfahren in vielen Mitgliedstaaten bis dato noch nicht problemlos funktioniert. Das heißt, dass Anträge für das Jahr 2009 noch nach dem 30. 9. 2010 möglich sind.