Das Serviceentgelt für das Jahr 2011 wird fällig. Für (freie) Dienstnehmer und Lehrlinge, die am 15. 11. 2010 zur Krankenversicherung gemeldet sind, ist das Serviceentgelt für die E-Card in der Höhe von 10 Euro durch die Dienstgeber einzubehalten und zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen für November 2010 abzuführen. Dies gilt ebenso für mitversicherte Ehegatten und Lebensgefährten. Das Serviceentgelt mindert die Lohnsteuerbemessungsgrundlage. Die Abrechnung erfolgt bei Selbstabrechnerbetrieben mittels Beitragsnachweisung für November 2010 in der Verrechnungsgruppe N89. Vorschreibebetriebe melden die Summe der einzuhebenden Serviceentgelte mit dem Formular „Meldung des Service-Entgelts für Vorschreibebetriebe“ innerhalb von sieben Tagen nach dem Ende des Beitragszeitraums November. Im Formularfeld „für das Jahr“ ist immer das Jahr einzutragen, für welches das Serviceentgelt entrichtet wird (also 2011).