Die Gewerkschaft der Privatangestellten meldet den Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für die Angestellten von Wirtschaftstreuhänderkanzleien mit folgendem Resultat: Erhöhung der KV-Gehälter um 2,95 %, mindestens aber um 50 Euro unter Aufrechterhaltung der Überzahlung; Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 3,4 %; Zeiten von im Angestelltenverhältnis in Anspruch genommenen gesetzlichen Elternkarenzen, die am 1. 1. 2012 bereits bestehen bzw. ab 1. 1. 2012 beginnen, sind im Ausmaß von 10 Monaten für eine Vorrückung in das nächst höhere Berufsjahr bzw. in die nächst höhere Beschäftigungsgruppe anzurechnen; Reduzierung der Berufsjahre in Berufsgruppe I. Der neue Kollektivvertrag gilt ab 1. 1. 2012.