Zinsen aus deutschen Wandelanleihen unterliegen – gehen sie im Wege einer inländischen auszahlenden Bank in Österreich steuerpflichtigen natürlichen Personen zu – zunächst einem (liquiditätswirksamen) doppelten Steuerabzug. Materiell ändert sich daran grundsätzlich auch durch die jüngste gesetzliche Totalreform der Kapitalbesteuerung in Österreich nichts. Eine DBA-gestützte Steuerentlastung ist weiterhin in der Praxis nur nachträglich, d. h. auf Initiative des Steuerpflichtigen, möglich. Strittig könnte in diesem Zusammenhang jedoch die konkret anzuwendende Zuteilungsregel des DBA mit Deutschland und daher auch Art und Umfang einer möglichen Steuerentlastung sein. Mag. Rainer Obermann kommt im Rahmen eines
Beitrags in der Jänner-Ausgabe der SWI dabei zum Schluss, dass in Bezug auf den dem Beitrag zugrunde liegenden Sachverhalt eine vollständige Steuerentlastung ausschließlich im Wege des Quellenstaates Deutschland zu erfolgen hat.