Um Änderungen der Regeln über den Ort der Dienstleistung Rechnung zu tragen, wird ab
dem 1. 1. 2015 eine Reihe wesentlicher Änderungen der MwStSyst-RL wirksam, die
sich auf die Sonderregelungen für nicht in der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige, die
Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen oder
elektronische Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige erbringen, beziehen (sog.
„Miniregelung für eine einzige Anlaufstelle“). Bei dieser Regelung nutzt der
Dienstleistungserbringer in dem Mitgliedstaat, in dem er erfasst ist, ein Webportal für die
Erklärung der Mehrwertsteuer, die er in anderen Mitgliedstaaten auf Leistungen an
Privatkunden zu entrichten hat. Für Nicht-EU-Unternehmen, die elektronische
Dienstleistungen erbringen, ist eine solche Regelung bereits in Betrieb. Durch die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Änderungen (VO zur Änderung der VO [EU] Nr. 282/2011) wird diese Regelung für Nicht-EU-Unternehmen, die zurzeit nur für die Erbringung elektronischer Dienstleistungen gilt, auf Telekommunikationsdienstleistungen sowie Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen ausgeweitet. Gleichzeitig wird für die gleichen
Dienstleistungen eine zweite Sonderregelung für EU-Unternehmen eingeführt. Der Geltungsbereich der derzeitigen Miniregelung für eine einzige Anlaufstelle (Mini-One-Stop-Shop) wird erheblich erweitert, sodass deutlich mehr Steuerpflichtige die Möglichkeit haben, eine dieser Sonderregelungen in Anspruch zu nehmen.