Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland wird durch das Protokoll BGBl. III Nr. 32/2012 geändert. Durch die Änderung erfolgt eine Anpassung an die neuen OECD-Standards der steuerlichen Transparenz und der Amtshilfebereitschaft Das Revisionsprotokoll tritt am 1. 3. 2012 in Kraft und ist auf alle Steuerjahre oder Veranlagungszeiträume anzuwenden, die am oder nach dem 1. 1. 2011 beginnen. Siehe dazu bereits
SWI-News vom 2. 2. 2011.