Ein Lohnzettel ist für alle am Ende des Kalenderjahres 2011 beschäftigten Arbeitnehmer vorzulegen. Die Lohnzettel sind elektronisch via ELDA bis spätestens Ende Februar 2012 zu übermitteln. Die Höhe der Beitragsgrundlage und die Art der Beitragsabrechnung wirken sich nicht auf die Verpflichtung zur Lohnzettelübermittlung aus. Auch für geringfügig Beschäftigte und für Versicherte in Vorschreibebetrieben sind Lohnzettel fristgerecht zu erstatten. Werden Lohnzettel (auch unterjährige) nicht oder verspätet übermittelt, kann der Krankenversicherungsträger mittels Bescheides Beitragszuschläge (bis zum Zehnfachen der täglichen Höchstbeitragsgrundlage) verhängen (Quelle: NÖDIS Nr. 2/Februar 2012).