Die meisten Fälle einer abgabenbehördlichen Prüfung enden mit der Verfügung einer Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen. Aus diesem Grund kommt der Frage der Rechtmäßigkeit einer solchen Wiederaufnahme große praktische Bedeutung zu. Im Schwerpunktbeitrag in der UFSjournal-Februarausgabe zeigt Dr. Peter Unger, UFS Wien/Salzburg/Innsbruck, am Beispiel zweier konkreter Fallkonstellationen die Voraussetzungen und damit die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen einer amtswegigen Wiederaufnahme auf.