Seit vergangenem Freitag konsultiert die EU-Kommission die Öffentlichkeit zur Modernisierung der EU-Vorschriften über Insolvenzverfahren. Die aktuellen Vorschriften stammen aus dem Jahr 2000 und legen fest, wie bei einer Insolvenz eines Unternehmens oder einer Privatperson zu verfahren ist, wenn mehrere Mitgliedstaaten betroffen sind. Von der Konsultation verspricht sich die Kommission Anregungen, ob und wie die bestehende Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren überarbeitet werden sollte, um die Unternehmen und den EU-Binnenmarkt zu stärken. Sie ist Teil der in der Strategie „Europa 2020“ vorgesehenen Maßnahmen der EU zur Erhaltung von Arbeitsplätzen, zur Förderung der wirtschaftlichen Erholung und des nachhaltigen Wachstums sowie zur Belebung der Investitionstätigkeit. Zu Beiträgen, insb. im Hinblick auf ihre Erfahrungen mit – vor allem grenzüberschreitenden – Insolvenzen, aufgerufen sind kleine wie große Unternehmen, Selbständige, Fachleute, Justiz- und sonstige Behörden, Gläubiger, die Wissenschaft und die allgemeine Öffentlichkeit. Anhand ihrer Antworten wird die Kommission darüber befinden, ob und wie der aktuelle Rechtsrahmen verbessert und modernisiert werden sollte. Die Konsultation läuft noch bis zum 21. 6. 2012.