Deutschland und die Schweiz haben in Bern ein Ergänzungsprotokoll zum gemeinsamen Abkommen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt vom 21. 9. 2011 unterzeichnet. Das Protokoll führt zu Anpassungen und Erweiterungen des Abkommens. Zu Änderungen kommt es bei der Nachversteuerung bisher unversteuerter Kapitalanlagen, der Behandlung von Erbfällen und beim erweiterten Informationsaustausch. Das Protokoll enthält zudem ergänzende Klarstellungen zur Abgrenzung der künftigen Besteuerung von Kapitalerträgen von der Durchführung des zwischen der Schweiz und der EU bestehenden Zinsbesteuerungsabkommens. Die Ergänzungen berücksichtigen Bedenken und Anliegen, die von Seiten der Europäischen Kommission und einiger Bundesländer geäußert worden waren. Das Steuerabkommen und das Ergänzungsprotokoll bedürfen noch in beiden Vertragsstaaten der Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften, damit das Steuerabkommen in seiner geänderten Fassung in Kraft treten und ab 1. 1. 2013 angewendet werden kann. Auch Österreich strebt ein vergleichbares Abkommen mit der Schweiz an.