Mit einer gezielten Initiative will die Kommission die Steuervorschriften der Mitgliedstaaten genau prüfen, um zu gewährleisten, dass Grenzgänger durch diese nicht diskriminiert werden. Schätzungen zufolge gehen mehr als 1,2 Mio. Menschen in der EU einer grenzüberschreitenden Beschäftigung nach. Die an Grenzgänger und Saisonarbeiter gezahlten Bruttolöhne beliefen sich im Jahr 2010 auf 46,9 Mrd. Euro. Die Mobilität der Arbeitskräfte hat sich als einer der potenziellen Schlüsselfaktoren für die Steigerung von Wachstum und Beschäftigung in Europa erwiesen. Nach wie vor gehören jedoch steuerliche Hindernisse zu den wichtigsten Faktoren, die Bürgerinnen und Bürger davon abhalten, in einem anderen Mitgliedstaat Arbeit zu suchen. Aus diesem Grund wird die Kommission während des gesamten Jahres 2012 die nationalen direkten Steuern einer genauen Prüfung unterziehen, um herauszufinden, ob diese Beschäftigte benachteiligen, die in einem Mitgliedstaat leben und in einem anderen arbeiten. Sollte die Kommission diskriminierende Bestimmungen finden oder feststellen, dass die Grundfreiheiten der EU verletzt werden, wird sie dies den nationalen Behörden signalisieren und auf den notwendigen Änderungen bestehen. Sollten die Probleme weiterbestehen, wird die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen die betreffenden Mitgliedstaaten einleiten.