Der VfGH hat über den Antrag mehrerer Geschäftsleute entschieden, dass das Verbot der Sonntagsöffnung in Österreich nicht verfassungswidrig ist. Auch wenn ein gesellschaftlicher Wandel eingetreten sei, könne das Verbot noch immer mit dem öffentlichen Interesse an der Wahrung und Erhaltung der Wochenendruhe gerechtfertigt werden. Wörtlich meint das Höchstgericht: "Der Umstand, dass ... an einigen bestimmten Wochenenden im Jahr eine starke Nachfrage nach offenen Handelsgeschäften besteht, macht den Eingriff in die Erwerbsausübungsfreiheit angesichts der Möglichkeit, an Samstagen bis 18 Uhr offenzuhalten, jedoch nicht unverhältnismäßig" (
VfGH 14. 6. 2012, G 66/11).