Wird bei der Vermietung einer angeschafften Vorsorgewohnung (also bei einer „kleinen Vermietung“ nach der Liebhaberei-Verordnung) kein Gesamtüberschuss innerhalb von 20 bzw. 23 Jahren erzielt, liegt Liebhaberei vor (VwGH 26. 4. 2012, 2011/15/0175 mit Hinweisen auf VfGH- und EuGH-Rechtsprechung).