Vor dem Hintergrund, dass ohne Ergreifung gesetzlicher Maßnahmen zur Eindämmung frühzeitiger Pensionsantritte aus gesundheitlichen Gründen die mittel- und langfristige Finanzierung der gesetzlichen Pensionsversicherung gefährdet ist, hat das BMASK den Entwurf für eine Neuregelung der Invaliditätspension (
Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2012) in Begutachtung geschickt. Künftig werden die Rehabilitation und die berufliche Neuqualifikation deutlich verbessert und ausgebaut, für die befristete Invaliditätspension kommt hingegen das Aus. Die Begutachtung läuft bis zum 7. 9. 2012.