Mit der Mehrheit des linken Regierungsbündnisses hat das französische Parlament am 31. 7. 2012 die erste große Steuerreform des neuen Präsident Hollande verabschiedet. Auf die Bürger kommen durch den Nachtrag zum diesjährigen Haushalt bis zum Jahresende Zusatzbelastungen in Höhe von 7,2 Mrd. Euro zu. Neben einer Sonderabgabe zur Vermögenssteuer im Umfang von 2,3 Mrd. Euro ist die Einführung einer Steuer auf Finanztransaktionen ein Kernstück der Reform. Die Abgabe in Höhe von 0,2 % muss ab Mittwoch auf Geschäfte mit Papieren von Unternehmen gezahlt werden, die ihren Hauptsitz in Frankreich haben. Ausgenommen ist allerdings der Handel mit Aktien von Gesellschaften, deren Börsenwert unter der Schwelle von 1 Mrd. Euro liegt. Eine weitere neue Steuer in der Höhe von 0,01 % erhebt die Regierung auf bestimmte Transaktionen im Hochfrequenzhandel und besondere Geschäfte mit Kreditausfallversicherungen (CDS) auf EU-Staatsanleihen. Im Gegensatz zur Abgabe auf Aktiengeschäfte betrifft diese allerdings lediglich Unternehmen und Personen, die in Frankreich steuerpflichtig sind. Vollkommen steuerfrei bleibt zunächst der Kauf normaler Unternehmens- und Staatsanleihen.